B + S Versicherungs- und Finanzmakler GmbH

Photovoltaik

Allgefahrendeckung: Wird die Photovoltaikanlage durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört, ersetzt diese Versicherung die Reparatur bzw. Wiederbeschaffungskosten (zum Neuwert).

Diese Versicherung ersetzt auch den während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit entgangenen Ertragsausfall (Gewinne, fortlaufende Kosten etc.).

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